Kursinfo

Die Qualifikation der Lehrkräfte zählt zu den bedeutsamsten Einflussfaktoren für einen erfolgreichen Sprachunterricht. Lehrkräfte beeinflussen und verbessern mit ihren pädagogischen Entscheidungen eine Vielzahl von Einzelfaktoren und gruppendynamischen Prozessen.

Seit 2016 führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Das Angebot der berufsbezogenen Deutschsprachförderung umfasst Basiskurse mit dem Ziel B2, C1 und C2 und Spezialberufssprachkurse mit dem Ziel A2 und B1. Deren Ziel ist das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau entsprechend dem GER.

Dahingegen werden in berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen erworben, die im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme oder Beschäftigung besonders relevant sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DeuFöV). 

Hierzu müssen Lehrkräfte ab dem 01.07.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Mit der Teilnahme an dieser Zusatzqualifizierung (ZQ BSK) ist diese Anforderung erfüllt. Die AWW der PH Weingarten ist zugelassende Einrichtung dafür, weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF.

 

Im Auftrag vom BAMF wurde von telc GmbH eine neue additive Zusatzqualifizierung ZQ BSK entwickelt. Diese Zusatzqualifizierung besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Am Ende der Zusatzqualifizierung steht die Erstellung eines Portfolios.


Die kompetenzorientierte modulare Zusatzqualifikation basiert auf der Analyse bestehender wissenschaftlicher und fachlich-praktischer Erkenntnisse zu berufsbezogenem Deutschunterricht. In Anlehnung an das GRETA-Kompetenzmodell wurde ein Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen entwickelt, um die angestrebte professionelle Handlungskompetenz abzubilden.

Die Zusatzqualifikation richtet sich an Lehrkräfte in Berufssprachkursen.

Die Zusatzqualifikation besteht aus 8 Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen erforderlich sind, um eine effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu ermöglichen:

  • Präsenzphasen mit Workshops (70 UE) und begleiteten Praxis- sowie Reflexionsphasen (10 UE).
  • Selbstlernphasen (80 UE) mit vorgelagerten sowie nachgelagerten unbegleiteten Selbstlernphasen.
  • Portfolioaufgabe (zusätzliche Zeit, je nach Aufgabe)


Modul 1: Grundlagen der Berufspädagogik (8 UE)

Modul 2: Berufsbezogene linquistische Kompetenz (8 UE)

Modul 3: Förderung des selbstständigen Sprachenlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter (8 UE)

Modul 4: Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht (16 UE)

Modul 5: Evaluieren, prüfen, testen (8 UE)

Modul 6: Digitale Kompetenz (6 UE)

Modul 7: Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen (8 UE)

Modul 8: Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt

- Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen (ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich oder entsprechende Anerkennungen ist dort Voraussetzung)

- Unterrichtserfahrungen in Höhe von 300 UE in Integrationskursen und Berufssprachkursen nach § 45 a AufenthG. Die Bescheinigung erfolgt über ein Formular vom BAMF, das Ihr Kursträger ausfüllen soll: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integrat...

- Sprachniveau Deutsch: C 1 nach dem GER für Sprachen

Nach erfolgreichem Abschluss der ZQ BSK wird ein Zertikat erstellt.

Folgendes können Sie bereits im Vorfeld erledigen:

  • Stellen eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV beziehungsweise einer Direktzulassung (Informationen hierzu zu finden in den Downloads), falls noch nicht vorhanden.
  • Bescheinigung des Nachweises über 300 absolvierten UE in Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen durch den Träger ausfüllen lassen (Informationen hierzu zu finden in den Downloads)
  • Ausfüllen des Fragenbogens zur Selbstreflexion der Lehrkompetenz
    Der Fragebogen wird nicht bei uns eingereicht, sondern verbleibt bei Ihnen. Er dient jedoch als Grundlage eines Beratungsgesprächs, das vor Beginn der ZQ BSK stattfindet. Weitere Informationen zum Beratungsgespräch erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zur ZQ BSK.

Auf der Seite des BAMFs finden Sie außerdem