Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

Der Bund und die Länder fördern das berufsbegleitende Studium. Es gibt verschiedende Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Bildungsfreistellung und auch finanzielle Förderprogramme um die Vereinbarkeit die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlicht. Diese enthält von staatlichen Förderungen des Bundes und der Länder über Finanzierungshilfen bis hin zur Bildungsfreistellung vielfältige Informationen und praktische Tipps.

Die Broschüre "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" steht unter

dgwf.net/publikationen.html zur Verfügung.

Der Link auf die Broschüre: dgwf.net/files/web/service/publikationen/DGWF-Broschuere_Foerdermoeglichkeiten.pdf

Link zur Pressemitteilung der DGWF: idw-online.de/de/news686490


Auch die Stiftung Warentest hat einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Fördermittel für berufliche Weiterbildungen veröffentlicht:
Stiftung Warentest: Weiterbildung finanzieren

 

 

Wie finanziere ich meine Weiterbildung?

Angestellte
Der Bundesfinanzhof sieht seit einem Grundsatzurteil Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten als absetzbar an, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist.

Selbstständige
Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Anspruch auf Arbeitsfreistellung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Wir sind als Bilungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de


Bildungsprämie
Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Elternzeit oder Pflegezeit befinden, könnten Sie Recht auf ein Bildungsprämie haben. Der Bund fördert damit individuelle berufsbezogene Weiterbildungen. Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info

 

 

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten:

www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

 

 

Informationen des Europäischen Sozialfonds

Mit dem ESF-Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln. Nähere Informationen unter:

www.esf-bw.de/esf/index.php?id=500

Broschüre Infos für Weiterbildungsinteressierte 2016.pdf